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Bildungsgutschein

Jede:r hat ein Recht auf Lernförderung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket

Um die Bildungschancen der Kinder aus einkommensschwachen Familien zu erhöhen, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Dadurch erhalten auch die Familien, für die Nachhilfe und Lernförderung unerschwinglich wäre, die Möglichkeit, außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Generell gilt: Alle Familien, die staatliche Unterstützung zur Sicherung der Existenzgrundlage beziehen, haben ein Recht auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

Das bedeutet, wenn eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft, werden die Kosten für Schulbedarf, Freizeitangebote, Ausflüge, Klassenreisen, Betreuung und Nachhilfe über das Paket bezahlt.

Kinder, die im Kreis umfassen
Grüner Punkt mit weißer Eins

Sie beziehen staatliche Unterstützung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Grüner Punkt mit weißer Zwei

​Sie beziehen Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)​

Grüner Punkt mit weißer Vier

​Sie beziehen Leistungen als Asylbewerber:in nach § 2 AsylbLG​

Grüner Punkt mit weißer Fünf

Sie erhalten Wohngeld bzw. Kinderzuschlag.

Wenn keine der oberen Aussagen auf Sie zutrifft, können Sie bei geringem Einkommen Leistungen erhalten.

Was muss ich tun, um Leistungen aus dem Paket zu erhalten?

Kinder für den Frieden
Grüner Punkt mit weißer Eins

Meist haben Sie einen Bescheid von der für Sie zuständigen Behörde erhalten, in dem Sie informiert wurden, dass Sie Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben. Sollte dies nicht der Fall sein, gehen Sie gleich über zum zweiten Schritt.

Grüner Punkt mit weißer Zwei

Nehmen Sie ihren aktuellen Bescheid über die staatliche Unterstützung, die Sie bekommen (Wohngeld oder Kinderzuschlag) und legen Sie diese bei ihrem zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales oder dem Sozialen Dienstleistungszentrum im Bezirksamt vor. Dort beantragen Sie dann Leistungen des Bildungspaketes.

Grüner Punkt mit weißer Drei

​Nachdem Sie eine Bewilligung zur Lernförderung erhalten haben, kann die Lernförderung Ihres Kindes in unserem Institut beginnen

In Hamburg obliegt die Entscheidung über den Nachhilfeunterricht allein den Schulen. Das bedeutet, dass die Schulen den Nachhilfeunterricht in Hamburg selbst sicherzustellen haben. Ob und wie Ihr Kind im Rahmen des Bildungspakets in unserem Institut unterstützt werden kann, fragen Sie bitte in Ihrer Schule nach oder lassen sich im Reineke Institut beraten.

In Schleswig-Holstein werden Kosten für ergänzende, angemessene Lernförderung übernommen und über die Bildungskarte abgerechnet, soweit diese für die Erreichung festgelegter Lernziele erforderlich ist. Gerne steht Ihnen das Reineke Institut  für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Sie sind sich unsicher, welcher Kurs der richtige für Sie ist?

In einem kostenlosen Beratungstermin helfen wir Ihnen gerne weiter.

Grüner Haken

Beratungstermin

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